Zum 1. März 2023 wird die neue Neubauförderung starten. Dafür stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) jährlich eine Summe von 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung.
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Folgende Maßnahmen können im neuen Jahr für den Neubau von Wohngebäuden in Anspruch genommen werden: Anhebung der linearen Afa sowie Sonder-Afa von 5% bei EH-40-Standard