
Neufassung der 1. BIMSCHV § 19 Ableitbedingungen - gültig ab 01. Januar 2022
Die 1. BImSchV (Bundesimmissionsschutzgesetz) aus dem Jahr 2010 wird an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Von der Neuregelung betroffen sind neu zu errichtende Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe.