Aktueller Stopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Effizient Bauen mit Bisotherm nach dem GebäudeEnergieGesetz (GEG)

Seit dem 24. Februar 2022 entfällt die Förderung der BEG-Effizienzhäuser 55 (EH 55). Anträge für Neubauten der Klasse EH 55, die bis zum 23. Februar 2022 eingegangen sind, werden noch bearbeitet. Der ebenfalls zu diesem Zeitpunkt erlassene Stopp aller weiteren BEG-Förderprogramme für Neubau und Sanierung soll zeitnah wieder aufgenommen werden.

Wann genau einzelne Förderprogramme wieder aufgenommen werden und zu welchen Konditionen, steht im Moment noch nicht fest. Tagesaktuelle Informationen dazu erhalten Sie unter
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude/

Ausblick:
Die Förderprogramme für Sanierungen sollen zeitnah wieder aufgelegt werden. Die Konditionen sollen im Wesentlichen unverändert bleiben.

Im Neubaubereich sollen die Förderprogramme für die Effizienzhäuser EH 40, EH 40-EE, EH 40-NH und EH 40+ kurzfristig wieder verfügbar sein. Diese jedoch mit halbierten Fördersätzen und mit einem auf 1 Milliarde Euro begrenzten Volumen, Laufzeit bis Ende 2022.

Ab dem 1. Januar 2023 soll das Effizienzhaus 55 zum Neubaustandard für die Wärmeschutznachweise nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden. Die BEG-Förderung soll mit neuen Standards und Randbedingungen als Programm „Klimafreundliches Bauen“ wieder gestartet werden.

Für die geplante Überarbeitung des GEG zum 1. Januar 2025 soll das Effizienzhaus 40 als Neubaustandard eingeführt werden.

Effizient Bauen mit Bisotherm – Möglichkeiten für die Praxis:
1. Bauen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG):
Das GEG ist verpflichtend einzuhalten und bildet bereits einen guten Wärmedämm- und Effizienzstandard ab (früher klassifiziert als EH 70). Mit einer Planung nach heute üblichen Standards werden die Mindestanforderungen des GEG in der Regel sowieso bereits deutlich übertroffen. Eine Reduzierung der Planung auf knappe Einhaltung der nachzuweisenden Grenzwerte im Wärmeschutznachweis wird aufgrund der meist nur geringen Einsparmöglichkeiten bei der Gebäudeerstellung nicht empfohlen. Zusätzlich ist im erforderlichen Energieausweis die Energieeffizienz des Gebäudes einfach erkennbar dokumentiert, somit könnte sich dies ggf. ungünstig auf die Wertentwicklung des Gebäudes auswirken.

2. Bauen nach dem Effizienzhaus 55 Standard:
Zwar gibt es dafür keine Fördermittel mehr, oftmals sind Gebäude aber dennoch bei einer zeitgemäßen Planung bereits im oder knapp am Standard des Effizienzhaus 55 gelegen. Dies ist im Energieausweis des Gebäudes dokumentiert und kann sich somit ggf. langfristig bei der Wertentwicklung der Immobilie positiv auswirken. Zusätzlich wirkt sich der geringere Energieverbrauch auch günstig auf die laufenden Kosten des Gebäudes aus.

3. Bauen nach dem Effizienzhaus 40 Standard:
Für Neubauten soll das Förderprogramm EH 40 bis Ende 2023 wieder aufgelegt werden. Für ein entsprechend geplantes Gebäude stehen dann wieder Fördermittel in reduzierter und begrenzter Form zur Verfügung.

Für alle genannten Möglichkeiten finden Sie entsprechende Empfehlungen in unserer Broschüre „Energieeffizienz“. Unser umfangreiches Sortiment bietet Ihnen vielfältige hochwertige und moderne Wand-Baustoffe zur kostengünstigen, sicheren und effizienten Umsetzung Ihres geplanten Bauvorhabens.

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