Neue Förderung - Klimafreundlicher Neubau

Zum 1. März 2023 wird die neue Neubauförderung starten. Dafür stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) jährlich eine Summe von 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese Förderung wird mit 750 Millionen Euro in das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ und mit 350 Millionen Euro für die neue Wohneigentumsförderung für Familien aufgeteilt. Diese wird ab Juni 2023 abrufbar sein.

Die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ ist eine zinsverbilligte Kreditförderung. In dieser kann ein klimafreundliches Wohngebäude mit einer Kreditsumme bis zu 100.000 € pro Wohneinheit und bei zusätzlichem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) mit einer Kreditsumme bis zu 150.000 € pro Wohneinheit gefördert werden.

Zum Erhalt der Fördermittel müssen neu errichtete klimafreundliche und energieeffiziente Wohngebäude die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:

  • Energetischer Standard eines Energieeffizienzhaus 40 / Energieeffizienzgebäude 40 für Neubauten
  • Anforderungen an Treibhausgasemissionen im Gebäudezyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG – Plus) erreichen
  • Anlagen zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen den in Merkblatt
    Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (KFN) festgelegten technischen Mindestanforderungen entsprechen
  • Keine Beheizung mit Öl, Gas oder Biomasse

Bei einem klimafreundlichen Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude muss zusätzlich das Zertifikat QNG – Plus oder QNG – Premium erreicht/nachgewiesen werden.

Mit der neuen Förderung "Klimafreundliches Bauen" sollen die nationalen und europäischen Klimaziele bis 2030 erreicht werden. Durch den Gebäudesektor wird mittels der Änderung des BEG eine Minderung der Treibhausgasemission bis 2030 auf 60 CO2-Äquivalent möglich. Dafür wird in den neuen Rahmenbedingungen der Förderung der Lebenszyklus
des Gebäudes fokussiert.

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