Die Basis jeder Berechnung einer möglichen Förderung bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches als Standard für jedes neu gebaute Haus gültig ist. Darin werden die Grenzwerte für alle relevanten Bestandteile der Gebäudehülle des Referenzhauses wie Außenwand, Dach, Fenster etc. festgelegt und mit den Werten der Energietechnik eines Hauses verknüpft. Aus diesen Parametern berechnet sich der Jahresprimärenergiebedarf des jeweiligen Hauses.
Dieser individuelle Wert bildet die Grundlage für die Ermittlung des Effizienzhaus-Programms der KfW-Bank für energieeffizientes Bauen:
- KfW-Effizienzhaus 55
- KfW-Effizienzhaus 40
- KfW-Effizienzhaus 40 PLUS
Die Zahl des jeweiligen KfW-Effizienzhausprogramms gibt den angestrebten Prozentwert des Jahresprimärenergieverbrauchs bezogen auf den EnEV-Standard wieder.
Ein KfW-Effizienzhaus 55 darf somit beispielsweise nur 55% des GEG-Standards verbrauchen. Die Möglichkeiten, ein Haus vom GEG-Standard hin zu einem Effizienzhaus bzw. Passivhaus zu optimieren und von den Förderungen der KfW zu profitieren, sind vielfältig.
Das KfW-Effizienzhau 40 PLUS erzeugt am Haus oder auf dem Grundstück zusätzlich Energie, die den eigenen Bedarf übersteigt und somit anderweitig genutzt werden kann, z. B. für ein Elektroauto.
Die KfW-Effizienzhäuser 40 und 40 PLUS können auch als Passivhaus konzipiert werden. Für die Berechnung der Passivhaus-Förderung muss der Jahresprimärenergiebedarf und der Jahresheizwärmebedarf nach dem sogenannten Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) nachgewiesen werden.
Mit Bisotherm-Mauersteinen können alle diese Förderkriterien ohne zusätzliche Wärmedämmverbundsysteme erfüllt werden – und das in höchst wirtschaftlicher einschaliger, monolithischer und bewährter Bauweise.