
Praxisgerechte Unterstützung der Maurerausbildung
Bisotherm unterstützt auch im Jahr 2023 das Bauhandwerk aktiv bei der Ausbildung im Maurerhandwerk.
Weiterlesen…Durch eine laufende Entwicklungs- und Produktionsarbeit führt Bisotherm regelmäßig neue und verbesserte Produkte ein. Für Ihren Überblick rücken wir einzelne Produkte in den Fokus, beschreiben Neuerungen, Eigenschaften, Nutzen und Vorteile. Denn kaum etwas ist beim Bau so entscheidend wie die Verwendung der richtigen Baustoffe. Hier konzentrieren wir uns auf die Weiterentwicklung klassischer Baustoffe sowie auf die Erforschung neuer Baumaterialien und Systemlösungen. Es geht im Kern darum, Material energieeffizienter, nachhaltiger und umweltfreundlicher zu machen.
Wie bauen wir in Zukunft? Was sind die Trends, die Chancen, aber auch die großen Herausforderungen? Die Anforderungen an die Bauindustrie von morgen sind komplex. Wir sind mit unserer Innovationskraft vorbereitet.
Noch mehr Aktuelles rund um das Thema Bauen mit Bisotherm finden Sie in unserem News-Bereich.
Durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) – wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt.
Ab 1. März 2023 sind für den Neubau sowie den Ersterwerb Kredite bei der KFW, für neu errichtete klimafreundliche und energieeffiziente Wohn- und Nichtwohngebäude zu beantragen.
Durch die neue Förderrichtlinie werden die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien in den Vordergrund gestellt. Durch den Gebäudesektor wird mittels der Änderung des BEG zur KFN eine Minderung der Treibhausgasemission bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO2- Äquivalent möglich. Somit sollen die nationalen und europäischen Klimaziele bis 2030 erreicht werden.
Durch die Neuerung sind die folgenden verfügbaren Förderklassen entstanden:
• Klimafreundliche Wohngebäude (KFWG)
• Klimafreundliche Nichtwohngebäude (KFNWG)
• Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (KFWG-Q)
• Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG (KFNWG-Q)
In allen Varianten muss der Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude 40 Standard erfüllt werden damit zinsverbilligte Kredite, über die KFW beantragt werden können.
Mit dem Inkrafttreten der Gebäude Energie Gesetzes (GEG) Novellierung am 1. Januar 2023 ist die frühere Förderklasse EH 55 als Mindeststandard eingeführt.
Mehr zur Bundesförderung